Rezeptbestellung

Sie können Rezepte für bereits bestehende ärztliche Verordnungen unkompliziert vorbestellen und diese dann ab dem folgenden Werktag um 9 Uhr in der Praxis abholen oder abholen lassen. Bei E-Rezepten ist es erforderlich, dass Sie einmalig im Quartal Ihre Versicherungskarte (eGK) in der Praxis einlesen lassen, danach wird Ihr E-Rezept freigeschaltet. Liegt Ihre Versicherungskarte bereits in der Praxis vor, schalten wir Ihr E-Rezept nach Bestellung frei und Sie können direkt zur Abholung in Ihre Apotheke gehen.

Es gibt drei Möglichkeiten, Rezepte zu bestellen:
1. Bestellung über E-Mail: info@praxis-prinzenstrasse.de
2. Rezept-Telefon: 0 43 51 / 8 92 13-21
3. Rezept-Bestellformular (siehe unten)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Dieser Service richtet sich ausschließlich an Patienten und Patientinnen, die bereits in unserer Praxis ärztlich betreut werden.
  • Es können nur Rezepte für bereits bestehende ärztliche Verordnungen vorbestellt werden.
  • Rezeptwünsche, die von der bestehenden Dauerverordnung abweichen, werden nicht bearbeitet. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann kein Rezept vorbereitet werden.
  • Die Bearbeitung Ihres Rezeptwunsches benötigt einen Werktag. Bestellungen an Feiertagen und Wochenenden werden zwar angenommen, aber erst im Praxisbetrieb umgesetzt. Die Rezepte können am folgenden Werktag ab 9 Uhr abgeholt werden.
  • Bitte denken Sie bei Abholung der Rezepte an die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). soweit diese der Praxis für das laufende Quartal noch nicht vorgelegt wurde.